Internationales Recht,Strafrecht,Steuerstrafrecht  - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Vogel
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Steuerverkürzung

Die Steuerverkürzung stellt eine der zwei bestehenden Alternativen der Steuerhinterziehung dar. Sie ist dann gegeben, wenn man gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder nur unvollständige Angaben macht und dadurch weniger Steuern zu entrichten hat, als man es bei wahrheitsgemäßen Angaben hätte tun müssen. Dazu zählt auch eine aufgrund der unrichtigen oder unvollständigen Angaben erlangte, zu hohe Steuerrückerstattung.