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Pauschale Nachsteuer für Schwarzgeld

Ab 2013 greift die pauschale Nachsteuer für Schwarzgeld in der Schweiz. Stichtag für Erbschaften ist der 31.12.2010. Hiernach sind etwa auf 1 Mio. Euro ab 2013 230.000 Euro Steuern zu zahlen. Je länger die Erbschaft zurückliegt, umso günstiger fällt die Steuer aus. Da die Regelung der pauschalen Nachsteuer erst ab 2013 gilt, besteht Unklarheit bzgl. Erbschaften, die nach dem 01.01.2011 aber vor 2013 anfallen.