Marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens
Unter marktbeherrschender Stellung ist eine wirtschaftliche Machtstellung zu verstehen, die es einem Unternehmen erlaubt, von Konkurrenten, Anbietern und Nachfragern unabhängige Marktstrategien zu verfolgen und dadurch wirksamen Wettbewerb zu verhindern. Beurteilungsmaßstäbe für das Vorliegen eines derartigen Verhaltensspielraums sind dabei die Struktur des Marktes, die Unternehmensstruktur sowie das Verhalten des Unternehmens auf diesem Markt. Anhaltspunkte liefern insbesondere seine Finanzkraft, eventuell bestehende Marktzutrittsschranken, die Marktanteile der Konkurrenten, der Abstand zum nächsten Konkurrenten sowie die Abhängigkeit von Anbietern oder Nachfragern. Eine besondere Indizwirkung im Rahmen der Marktstruktur entfaltet der Marktanteil des entsprechenden Unternehmens. An ihn knüpfen die nationalen Kartellrechtsordnungen sowie auch das europäische Recht Vermutungsregelungen. Während das GWB für die Vermutung des Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung in § 19 Abs. 3 S. 1 einen Marktanteil von 30% ausreichen lässt, geht das europäische Recht regelmäßig ab 40% Marktanteil von einer Marktbeherrschung aus.