Eröffnungsbeschluss
Der Eröffnungsbeschluss als richterliche Entscheidung ist im Strafverfahren kaum wegzudenken. Wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass der Angeschuldigte der Straftat hinreichend verdächtig ist, beschließt es die Eröffnung des Hauptverfahrens mit einem schriftlichen Eröffnungsbeschluss.
Der Eröffnungsbeschluss steht am Anfang des so genannten Zwischenverfahrens und ist Prozessvoraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens. Liegt hinreichender Tatverdacht vor, wird mit dem Eröffnungsbeschluss das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.