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Anstifter (§ 26 StGB)

Ein Anstifter ist jemand, der einen anderen zu dessen rechtswidrig begangener Haupttat bestimmt. Die Tat des Haupttäters muss also nicht schuldhaft begangen worden sein. Wichtig hierbei ist, dass der Anstifter gleich einem Täter bestraft wird, sein Unrecht also genauso hoch bewertet wird, wie die des Haupttäters.