![]() | ![]() | |
![]() ![]() |
||
RechtsanwaltDurchsuchungDurchsuchung nennt man das Durchsuchen beziehungsweise Absuchen von Wohnungen (s.g. Hausdurchsuchung), Personen oder Sachen durch die Polizei zur Ergreifung eines einer Straftat Verdächtigen oder zum Auffinden von Beweismitteln. Gemäß Art. 13 des Grundgesetzes darf eine Durchsuchung von Wohnungen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die Staatsanwaltschaft oder andere in den Gesetzen vorgesehenen Organe angeordnet werden. Die Durchsuchung folgt dabei ganz bestimmten Regeln und darf nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorgenommen werden. TrunkenheitsfahrtTrunkenheitsfahrt nennt man nicht nur das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol. Ebenso zählt zu der Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von berauschenden Mitteln. Welche als solche angesehen werden, ergibt sich aus dem Betäubungsmittelgesetz. Strafrechtlich relevant wird dieser Straftatbestand dann, wenn man nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu lenken, also etwa wenn man auffällig fährt (Schlangenlinien), Kurven nicht mehr einschätzen kann oder es gar zu einem Autounfall kommt. Das Gesetz sieht für dieses Delikt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Zudem ist stets mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. HeimtückemordHeimtückisch tötet jemand, der die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzt. Das bedeutet, das Opfer sieht sich dieser Gefahr nicht ausgesetzt und kann deshalb nicht rechtzeitig auf den Angriff reagieren. Dies ist unter anderen dann der Fall, wenn das Opfer gerade schläft oder wenn das Opfer seinen Angreifer gut kennt und sich deshalb in Sicherheit wiegt. Ebenso liegt Heimtücke vor, wenn sich der Täter von Hinten an sein Opfer heranschleicht und ihm dann etwa ein Messer in den Rücken sticht und das Opfer dadurch zu Tode kommt. Schweizer AGDie Schweizer Aktiengesellschaft ist eine von zwei Formen der Kapitalgesellschaft in der Schweiz. Es gibt sie in privater und öffentlich-rechtlicher Gestaltung. Um eine Schweizer AG zu gründen, ist die Einlage eines Kapitals von mindestens 100.000,00 Schweizer Franken notwendig. Die gesetzliche Grundlage für die Schweizer AG findet sich im so genannten Obligatorenrecht. Seine nach außen handelnden Organe sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle. Schweizer GmbHIn der Schweiz gibt es auch wie in Deutschland die Kapitalgesellschaftsform der GmbH. Anders als in Deutschland ist für ihre Gründung ein Stammkapital von mindestens 20.000,00 bis höchstens 2.000.000,00 Schweizer Franken einzubringen. Zudem müssen mindestens zwei Gesellschafter für die Begründung einer Schweizer GmbH vorhanden sein. Die Schweizer GmbH findet wie die Schweizer AG ihre rechtlichen Grundlagen im so genannten Obligatorenrecht. StiftungStiftung nennt man ein Sondervermögen, welches gemäß dem Willen eines Stifters selbständig verwaltet und zur Förderung eines bestimmten Zwecks verwendet wird. Zu unterscheiden sind selbständige, und unselbständige Stiftungen. Selbständige Stiftungen sind juristische Personen und damit rechtsfähig. Es gibt sie in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung. Unselbständige Stiftungen hingegen sind nicht rechtsfähig und können somit nicht mit ihrem Handeln am öffentlichen Rechtsverkehr teilnehmen. Steuerneutrale GelderNeben regelmäßig zu versteuernden Einnahmen gibt es auch Gelder, die der Steuerpflicht nicht unterliegen. Diese steuerbefreiten Geldbeträge nennt man steuerneutrale Gelder. So gibt es z.B. bei einer Erbschaft oder einer Schenkung einen bestimmten Betragssatz, der nicht versteuert werden muss. SchwarzgeldEs gibt Menschen, die neben ihrer eigentlichen Arbeit zusätzliche Tätigkeiten verrichten. Lassen sie sich diese bezahlen, ist auch dieses zusätzliche Einkommen steuerpflichtig. Da viele aber den steuerlichen Abzügen entgehen wollen, lassen sie sich das Geld bar auszahlen und geben es bei der Steuer nicht mit an. Etwaiges steuerpflichtiges, aber nicht versteuertes Geld nennt man Schwarzgeld. Erlangt jemand z.B. durch Schwarzarbeit Schwarzgeld, so ist dies strafbar. Gibt man Schwarzgeld weiter, wird es z.B. vererbt, dann wird es nicht automatisch legal, sondern bleibt nach wie vor Schwarzgeld. AuswanderungAuswanderung nennt man die freiwillige Aufgabe des Wohnsitzes im Heimatstaat, um sich dauernd oder für längere Zeit im Ausland Niederzulassen. Der Zeitrahmen muss dabei mindestens ein Jahr betragen. FlüchtlingeVölkerrechtlich benennt man Personen als Flüchtlinge, die vor allem aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen ihren Heimatstaat verlassen. Sie genießen in ihrem Heimatstaat keinen diplomatischen Schutz mehr. Das Genfer Abkommen von 1951 regelt die Rechtsstellung von Flüchtlingen. Durch sie haben diese Anspruch auf Ausstellung eines Reise- bzw. Personalausweises durch den Aufenthaltsstaat. Eine Ausweisung oder Zurückweisung über die Grenzen eines Staates, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit gefährdet wäre, ist untersagt. International angehauchte SachverhalteBei international angehauchten Sachverhalten geht es i.d.R. darum, länderübergreifende Straftaten zu erfassen. I.R.d. Steuerstrafrechts geht es hier oft um entspr. Umsatzsteuerbetrug oder fingierte Rechnungen aus dem Ausland. I.R.d. Bandenkriminalität können länderübergreifend Morde, Betrügereien, Rauschgiftschmuggel (oft auch in der abgeschwächten Form des Zigarrettenschmuggels) erfasst werden. Grosse StrafsachenGroße Strafsachen spielen sich regelmäßig beim Landgericht oder beim Oberlandesgericht ab. Es geht hier nicht um kleine Diebstahls- oder Betrugsdelikte, sondern um entspr. Bandenkriminalität, Totschlag / Mord etc., somit also alles, was eine höhere Strafe erwarten lässt. WirtschaftskriminalitätUnter Wirtschaftskriminalität versteht man Straftaten wie z.B. die Bestechung von Amtsträgern durch Unternehmer, entspr. Umweltstraftaten von großen Unternehmen, Geldwäsche- / Betrugstatbestände, die im Bereich der Wirtschaft stattfinden. Detektivische ErmittlungsbereicheDetektivische Ermittlungsbereiche decken Situationen ab, in denen Personen eine Kanzlei / Detektei mit der Aufdeckung von Straftaten beauftragen. Denkbar ist auch die Beauftragung mit Ermittlungen in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Meist bewegen sich diese Ermittlungsbereiche im internationalen Rahmen. Wie zum Beispiel bei Versuchen, deutsche Steuern durch Gewinnabführungsverträge mit ausländischen Gesellschaften ins Ausland zu verlagern. Verdeckte ErmittlerDie verdeckten Ermittler sind von den V-Leuten zu unterscheiden. Es handelt sich hier um Mitglieder der Ermittlungsbehörden, die im Untergrund unter falscher Identität arbeiten. Die V-Leute dagegen sind Personen aus der "Szene", die den Ermittlungsbehörden Informationen zuspielen. AgentenAgenten sind i.d.R. Mitarbeiter der Nachrichtendienste, z.B. Bundesnachrichtendienst, CIA, secret service etc.Davon zu unterscheiden sind die privaten Ermittler (Privatdetektive o.ä.). Hier gibt es allerdings auch wenige Profis, die ähnlich wie im Fernsehen arbeiten. Die Vielzahl der Privatdetektive arbeitet dagegen recht unspektakulär (Überwachung von Ehefrauen /-männern etc.). Bei gemeinsamen Problemlösungen haben wir jedoch erfahren, dass es durchaus private Ermittler gibt, die im absoluten Grenzbereich des gerade (noch) rechtlich machbaren agieren. KonsulEin Konsul ist ein offizieller, nach außen auftretender Vertreter eines Staates, der seinen Dienst auswärtig ableistet. Er arbeitet in einem Konsulat, dass in einem auswärtigen Land zur Vertretung des eigenen Staates eingerichtet wurde. Allerdings beinhaltet der Dienst eines Konsuls keinen vollen diplomatischen Status. InsolvenzstraftatenInnerhalb einer drohenden oder bereits bestehenden Zahlungsunfähigkeit kann sich beispielsweise eine überschuldete Firma bzw. der Geschäftsführer der Firma strafbar machen. Das geschieht meist dann, wenn die Firma an die bei ihr beschäftigten Mitarbeiter keinen Lohn mehr ausbezahlt oder sogar die von ihr abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge vorenthält. Solche Straftaten kommen so gut wie immer ans Tageslicht und werden dann von den zuständigen Staatsanwaltschaften verfolgt. BetrugBetrug stellt einen Straftatbestand dar. Der Täter täuscht etwas vor, was nicht der Realität entspricht. Weil der Geschädigte ihm aber glaubt, trifft er über sein Vermögen eine Verfügung, wodurch er einen bestimmten Vermögenswert verliert. Häufig gibt der Geschädigte Geld heraus, welches er nicht wiederbekommt. Oder er gibt dem Täter einen bestimmten Gegenstand, für den er aber niemals eine Gegenleistung erhält, obwohl der Täter dies zuvor zugesagt hat. EU-InsolvenzDie Europäische Gemeinschaft legt für ihre Mitgliedstaaten fest, wie gut die jeweilige wirtschaftliche Lage des Staates sein muss und wie schlecht sie maximal sein darf. Kommt ein Land an diese Bestimmungen nicht heran, dann spricht man von EU-Insolvenz. Ist ein Staat derart hoch verschuldet, dass er die Vorgaben der EU keinesfalls wird erfüllen können, dann kann er auch nicht als Mitgliedstaat gelten. BotschafterEin Botschafter gehört zur ersten Rangklasse der diplomatischen Vertreter eines Landes außerhalb der Landesgrenzen. Er tritt im Ausland mit der dort gebildeten Botschaft für das eigene Land auf. Dem Botschafter obliegen Aufgaben wie die Vermittlung des Verkehrs zwischen zwei Regierungen und die Ausübung des Schutzrechtes über die im Ausland lebenden Staatsangehörigen. DiplomatenstatusDiesen Status erlangen die Beamten eines Staates, die im höheren auswärtigen Dienst stehen. Das heißt, sie sind völkerrechtlich dafür zuständig, die internationalen Beziehungen zwischen einzelnen Staaten zu erhalten und zu verbessern oder außenpolitische Entscheidungen auf friedlichem Wege vorzubereiten. DiplomatengepäckUnter Diplomatengepäck versteht man ein versiegeltes Gepäckstück, das ein Diplomat / diplomatischer Kurier mit sich führt. Es darf mit in die Kabine eines Flugzeuges oder eines Zuges genommen werden und wird nicht kontrolliert. Diplomatengepäck muss immer als "nicht aufgegebenes Gepäck" befördert werden, da es nie in der Verantwortung des transportierenden Unternehmens befördert werden darf. Aus diesem Grund wird es oft für strafrechtliche Zwecke eingesetzt. HonorarkonsulEin Honorarkonsul ist nicht wie der eigentliche Konsul ein Berufsbeamter, sondern ein Wahlkonsul. Er hat in der Regel auch nicht so weitgehende Befugnisse wie ein Berufskonsularbeamter. StrafverteidigerEin Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der die Interessen eines Angeklagten im Strafverfahren vertritt. Den Strafverteidiger kann der Angeklagte zum einen selbst wählen, zum anderen kann er vom Gericht bestellt werden. Er muss versuchen, für den Angeklagten das bestmögliche Urteil zu erkämpfen. Dies kann ein Freispruch sein oder auch eine geringe Geld- oder Freiheitsstrafe. StrafrechtlerStrafrechtler wird ein Jurist, insbesondere auch ein Rechtsanwalt genannt, der sich auf das Rechtsgebiet des Strafrechts spezialisiert hat. In seinem Rechtsgebiet wird er dann ganz besonders gut die wichtigsten Kniffe und Tricks beherrschen, die zum Beispiel für die Strafverteidigung von Bedeutung sind. Als Strafrechtler kann man aber auch einen Professor einer Universität bezeichnen, der ausschließlich oder vorwiegend auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts unterrichtet. DrogenschmuggelEs gibt nur wenige Länder, in denen so genannte harte Drogen legal sind. Da es aber genügend Konsumenten gibt, die Drogen erwerben möchten oder aufgrund einer Sucht eventuell sogar müssen, werden die Drogen in die Länder geschmuggelt. Damit will man unentdeckt bleiben und einer Bestrafung für den Handel entgehen. Geschmuggelt wird an den entsprechenden Landesgrenzen. Um diese gesetzwidrigen, aber leider häufig vorkommenden Handlungen einzudämmen, sind Zollbeamte an den Grenzen ständig damit beschäftigt, Schmuggler ausfindig zu machen und ihnen das Handwerk zu legen. BeschaffungskriminalitätIst jemand drogenabhängig und benötigt dringend seine nächste Dosis an Betäubungsmitteln, dann steht er oft vor zwei Problemen: entweder hat er Geld, aber keine Droge, oder er hat kein Geld, um sich Drogen zu beschaffen. Deshalb handelt er kriminell, indem er unberechtigterweise Drogen erwirbt, oder er begeht Straftaten, um überhaupt an Geld zu kommen. Typische Beschaffungsdelikte sind Diebstahl, Raub oder Einbrüche. Organisiertes VerbrechenOrganisiertes Verbrechen ist die Bezeichnung für den Zusammenschluss von Menschen zur Durchführung intensiv geplanter Straftaten sowie zum Teil international organisierter Verwertung der Tatbeute. Die Menschen, die sich am organisierten Verbrechen beteiligen, bilden eine kriminelle Vereinigung, die teilweise über die gesamte Erdkugel reicht und im Untergrund agiert. Die bekannteste Vereinigung ist die Mafia. KörperverletzungKörperverletzung bedeutet die Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes einer Person. Sie setzt einen Eingriff in die persönliche Integrität eines anderen voraus. Dies kann auf vielen Wegen geschehen. Am bekanntesten ist der normale Faustschlag oder Tritt, aber auch zum Beispiel das unberechtigte Abschneiden von langen Haaren gegen den Willen des Frisurträgers kann eine Körperverletzung darstellen. Die Körperverletzung ist ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Schwere KörperverletzungHat eine Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person das Seh-, Hör- oder Fortpflanzungsvermögen, Gliedmaßen verliert oder entstellt wird, dann spricht man von einer schweren Körperverletzung. Ist die Tat also mit einer solchen Folge behaftet, dann muss auch eine höhere Bestrafung des Täters erfolgen. In Betracht kommt dann nur noch eine Freiheitsstrafe, die mit mindestens einem Jahr beginnt und bis zu zehn Jahren lang sein kann. VergewaltigungWenn eine Person eine andere unter Drohung oder Ausnutzen einer Zwangslage dazu nötigt, sexuelle Handlungen an sich vornehmen und dulden zu lassen oder solche vorzunehmen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, dann ist das eine Vergewaltigung. Solche Handlungen sind verboten und stehen unter Strafe. FreiheitsberaubungDie Freiheitsberaubung ist in § 239 Strafgesetzbuch geregelt. Von ihr spricht man, wenn man die Fortbewegungsfreiheit einer Person einschränkt. Dabei kommt es nicht auf eine Fesselung oder ähnliches an. Es reicht aus, wenn die Person an einem bestimmten Ort derart festgehalten wird, dass sie von dort nicht weggehen kann, obwohl sie es möchte. Wird die Freiheitsberaubung über einen längeren Zeitraum hinweg fortgesetzt, dann wird dies nach dem Gesetz auch wesentlich härter bestraft. Ein längerer Zeitraum ist bei mehr als einer Woche gegeben. SteuerhinterziehungDiese Straftat begeht man dann, wenn man gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern nicht die an sich korrekte Höhe der Steuern entrichtet oder für sich oder eine andere Person nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, indem man zum Beispiel unkorrekte Rechnungen ausstellt. SteuerverkürzungDie Steuerverkürzung stellt eine der zwei bestehenden Alternativen der Steuerhinterziehung dar. Sie ist dann gegeben, wenn man gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder nur unvollständige Angaben macht und dadurch weniger Steuern zu entrichten hat, als man es bei wahrheitsgemäßen Angaben hätte tun müssen. Dazu zählt auch eine aufgrund der unrichtigen oder unvollständigen Angaben erlangte, zu hohe Steuerrückerstattung. BetäubungsmittelgesetzDas Betäubungsmittelgesetz bestimmt, welche chemischen und pflanzlichen Substanzen als Betäubungsmittel angesehen werden und dass der Umgang und der Besitz solcher Substanzen einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Die bekanntesten Substanzen sind Opium, Morphium, Methadon und Amphetamin. Die erforderliche Erlaubnis haben vor allem Ärzte und Apotheker, weil sie mit den chemischen oder pflanzlichen Mitteln hantieren und arbeiten. Gleichzeitig stellt das Gesetz Grundsätze auf, unter welchen Umständen der Besitz und der Umgang mit Betäubungsmitteln strafbar ist. TotschlagHin und wieder kommt es vor, dass Personen durch Handlungen anderer zu Tode kommen, obwohl die anderen Personen dies nicht beabsichtigt hatten. Zu denken ist dabei zum Beispiel an das Überfahren eines Kindes, das ungesehen und plötzlich auf die Straße läuft, weil man in einer Spielstraße zu schnell gefahren ist und nicht mehr bremsen konnte. Möglich wäre auch, dass Mann und Frau sich streiten, einer schubst den anderen in seiner Wut, der fällt die Treppe herunter und bricht sich das Genick. In solchen Fällen spricht man von Totschlag. MordKommt zu dem Totschlag hinzu, dass der Täter aus einem bestimmten Antrieb heraus gehandelt hat, dann ist das Mord. Motivationen können dabei Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder ähnliches sein. Aber auch wenn die Tat heimtückisch, grausam oder zum Ermöglichen oder Verdecken einer anderen Straftat begangen wurde, ist ein Mord gegeben. Bei Mord kommt nur eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht. EuroparechtDieses Rechtsgebiet umschreibt die zwischen den Europäischen Staaten eingegangenen, rechtlich normierten Verbindungen, die das Zusammenleben in der Europäischen Gemeinschaft regeln sollen. Man kann sich die Europäische Gemeinschaft also als eine Art größeres und umfassenderes Staatengebilde vorstellen, in dem ebenso rechtliche Vorgaben bestehen, wie für den im kleineren Rahmen zu sehenden Staat Deutschland beispielsweise. Für die Einhaltung der rechtlichen Grundsätze müssen die Europäischen Staaten sorgen. Wenn dies nicht geschieht, kann man sich an den Europäischen Gerichtshof wenden. Internationales RechtDas internationale Recht hat den gleichen Hintergrund wie das Europarecht und das Recht eines einzelnen Staates, nur dass es im größtmöglichen Rahmen stattfindet. Es beinhaltet die Möglichkeiten, mit Ländern der ganzen Welt rechtstechnisch zu kooperieren. Es legt dabei zum Beispiel fest, wo jemand klagen muss, wenn er einen Anspruch gegen eine Person geltend machen will, die beispielsweise in Afrika lebt. EU-RechtEU-Recht bedeutet das Recht der Europäischen Union. Es gibt vor, an welche Vorgaben sich jeder einzelne Mitgliedstaat zu halten hat. Ebenso existieren gesetzliche Regelungen, die in die Rechtstaktik der Mitgliedstaaten weitestgehend zu integrieren sind. Damit will man annähernd gleiche rechtliche Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten schaffen. Mit Eintritt in die EU verpflichten sich die Staaten dazu, sich an die Vorgaben zu halten. Internationales PrivatrechtDieses Recht regelt wie das internationale Recht allgemein, die rechtlichen Möglichkeiten zwischen allen Staaten der Welt auf dem Gebiet des Privatrechts. In Deutschland ist diese Rechtsform im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es gibt vor, wie und vor allem vor welchem Gericht man seine privatrechtlichen Ansprüche durchsetzen kann. Internationales StrafrechtDas internationale Strafrecht schafft rechtliche Sicherheiten für etwa den Fall, dass eine Person in Deutschland eine Straftat begangen, sich aber ins Ausland abgesetzt hat. Dann ist es möglich, einen internationalen Haftbefehl zu erlassen und die Person auch grenzüberschreitend suchen zu lassen. Das Recht regelt also die Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Welt, wenn es darum geht, Straftaten aufzudecken und einem gerechten Urteil zuzuführen. KindesentführungEine Kindesentführung liegt vor, wenn der Entführer ein Kind der Obhut seiner Eltern entzieht. Das kann ganz unverbindlich bereits dadurch geschehen, wenn eine Person das Kind vom Spielplatz weglockt und dann an einen Ort bringt, wo die Eltern keinen Zugriff auf das Kind nehmen können. Von Kindesentführung spricht man aber auch, wenn ein Elternteil ohne die Zustimmung und das Wissen des anderen Elternteils das Kind aus seiner gewohnten Umgebung wegschafft. Häufig kennt man die Fälle, in denen ein ausländischer Vater sein Kind gegen den Willen der Mutter in sein Heimatland verschleppt. Hier kann man mit Hilfe des internationalen Rechts versuchen sein Kind wieder nach Hause zu holen. Haager Übereinkommen zur Rückführung (Haager Kindesentführungsübereinkommen)Im den Jahren 1899 und 1907 wurden in Den Haag internationale politische Friedenskonferenzen abgehalten. Innerhalb dieser Konferenzen wurden zwischen den 26 teilnehmenden Staaten verschiedene Abkommen getroffen, die der friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle dienen sollten. Zwölf dieser Übereinkommen haben sich bis heute erhalten und bieten nach wie vor die Basis für die internationale Zusammenarbeit in bestimmten Streitfällen. Grenzüberschreitende SachverhalteWenn ein Sozialgeld-Empfänger im Ausland wohnt und dort trotzt des Sozialgeldes ein gutes Leben führt, weil er vielleicht unerkannt im Ausland ein Gewerbe betreibt, dann spricht man von einem grenzüberschreitenden Sachverhalt. Gleiches gilt für die spanische Erbschaftssteuer, mit der man versucht, die Besteuerung des erhöhten Erbschaftsanteils durch das deutsche Finanzamt zu umgehen. Zur Aufklärung derartiger Sachverhalte benötigt man wiederum das internationale Recht. WehrrechtDeutschland verfügt über eine Bundeswehr, die im Falle äußerer Unruhen und grenzgefährdenden Situationen zum Einsatz kommt. Wie und in welchem Umfang dies stattfindet, legt das Wehrrecht fest. Es besagt auch, wer in den Wehrdienst aufgenommen wird, welche Rangordnungen in der Bundeswehr bestehen und in welcher Art und weise die Wehrpflichtigen und ranghöheren Offiziere finanziell abgesichert sind, wenn zum Beispiel gesundheitliche Probleme auftreten. WaffenrechtDas Waffenrecht legt fest, was unter einer Waffe zu verstehen ist und welche Voraussetzungen bestehen müssen, damit man eine Waffe in Gebrauch nehmen darf. Für bestimmte Waffen braucht man zum Beispiel einen Waffenschein. Den kann man erwerben, wenn man ein rechtlich unbedenkliches Leben geführt hat und führt und dementsprechend zuverlässig ist. Besondere Bestimmungen gelten für Personen, die innerhalb ihrer Berufsausübung eine Waffe tragen und benutzen dürfen, z.B. Polizisten. SammelklagenHaben mehrere Personen ein und denselben Anspruch gegen eine andere natürliche oder juristische Person, dann können die Anspruchsberechtigten sich zusammentun und gemeinsam gerichtlich gegen den Anspruchsgläubiger vorgehen. Denkbar ist das, wenn eine Eigentümergemeinschaft gegen den Grundbesitzer etwas erreichen wollen oder Aktionäre, die alle von einem Anbieter Aktien erworben haben, damit aber betrogen worden sind. Dieser Zusammenschluss von Anspruchstellern, die gemeinsam eine Klage anstrengen, erhebt eine so genannte Sammelklage. Entschädigungen im StrafverfahrenIm Strafverfahren gibt es zwei Arten von Entschädigungen. Zum einen kann ein Beschuldigter entschädigt werden, wenn gegen ihn Strafverfolgungsmaßnahmen vorgenommen wurden, sich später aber herausstellt, dass er unschuldig ist. Diese Form der Entschädigung wird nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz bemessen. Zum anderen können auch Opfer von Gewalttaten entschädigt werden. Dafür bietet das Opferentschädigungsgesetz die Grundlage. Ersatz für Vermögensschäden, die auf einer strafbaren Handlung beruhen, gibt es im Strafverfahren nicht. Hier muss der Geschädigte den Zivilrechtsweg einschlagen. Aberratio ictusAls Aberratio ictus (lat. 'Fehlgehen des Hiebes') wird im Strafrecht das Fehlgehen einer Tat bezeichnet. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Täter das Opfer A anvisiert, jedoch das Opfer B trifft. Insbesondere erscheint manchmal die Abgrenzung zum error in persona vel objecto (Erklärung siehe dort) schwierig. Strafrechtlich wird der Täter nach überwiegender Ansicht nach einem Versuch am anvisierten Ziel und wegen Fahrlässigkeit (soweit hier eine Strafbarkeit existiert) am getroffenen Ziel verurteilt. AbhörenUnter Abhören versteht man, dass sich jemand durch Einsatz technischer Hilfsmittel ("Wanzen", Richtmikrofone oder Aufzeichnung von Telefongesprächen) Kenntnis von Gesprächen verschafft. Gegen das Abhören kann man Abhörschutz-Einrichtungen einsetzen. Sowohl das Abhören als auch der Gebrauch entsprechender Aufzeichnungen sind grundsätzlich strafbar. Nur ein Richter darf das Abhören und Aufzeichnen von nichtöffentlichen Äußerungen eines Verdächtigen außerhalb einer Wohnung (sogenannter "kleiner Lauschangriff") anordnen. Der Abgehörte muss einer schweren Tat verdächtig sein und anderweitige Ermittlungen dürfen nur wenig erfolgversprechend oder wesentlich erschwert sein. Bei Gefahr in Verzug dürfen auch Staatsanwaltschaft oder Polizei das Abhören anordnen. Innerhalb einer Wohnung ("Großer Lauschangriff") ist das Abhören und Aufzeichnen noch weiter eingeschränkt, nämlich nur möglich bei besonders schweren Taten und wenn die Ermittlungen sonst unverhältnismäßig erschwert wären. Außerdem müssen die Überwacher auch sicherstellen, dass sie höchst private Äußerungen nicht erfassen. Sie müssen die Maßnahme sofort unterbrechen, sobald sie erkennen, dass es sich um eine solche private Äußerung handelt. Für Gespräche des Überwachten mit Berufsgeheimnisträgern, wie Geistlichen, Ärzten oder Rechtsanwälten gilt ebenfalls ein Abhörverbot, die Maßnahme ist unverzüglich zu unterbrechen. Ist es bei der Anordnung oder auch Durchführung dieser Maßnahmen zu Verstößen gegen die strengen Vorschriften gekommen, so gilt ein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot. Abkürzung der SperrfristWird in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen, so setzt das Gericht gleichzeitig eine Sperrfrist fest, innerhalb derer eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf. Das Gericht kann die verhängte Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch die Führerschein-Behörde nachträglich in Fortfall bringen (Sperrfristverkürzung). Dies stellt einen Ausnahmefall dar und bedarf in jedem Einzelfall einer genauen Prüfung der neu hervorgetretenen Tatsachen, die vorliegen müssen, damit überhaupt eine Abkürzung der Sperrfrist in Betracht kommen kann. Das bedeutet, es müssen neue Tatsachen vorliegen, die dazu führen, dass der Täter nicht mehr als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. In erster Linie kommt hierfür die zertifizierte Teilnahme an Nachschulungsmaßnahmen in Betracht. Abschiebung von AusländernDie Zwangsmaßnahme der Abschiebung ist der behördliche Vollzug einer in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellten Ausreisepflicht. Die Abschiebung ist das Zwangsmittel, mit der der unrechtmäßige Aufenthalt des Ausländers beendet wird. Wenn die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendung vorliegen und hiergegen kein Rechtsschutz (Klage und/oder Eilantrag beim Verwaltungsgericht) mehr möglich ist, leitet die Ausländerbehörde nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylverfahrensgesetz die Abschiebung ein. Dieser geht in der Regel eine Ausreiseaufforderung mit einer Ausreisefrist voraus. Ist diese abgelaufen, darf die Behörde die Ausreise zwangsweise durchsetzen. Falls dies mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist, nämlich wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und eine Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert wird, benötigt die Behörde hierfür einen richterlichen Beschluss. Zur Sicherung der Abschiebung kommt es häufig zu einer Abschiebungshaft, während der die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Abschiebung geschaffen werden, d.h. Beschaffung der nötigen Reisedokumente und ggf. Zustimmung des Herkunftsstaates zur Rücknahme und Buchung eines Flugs. Mit der Abschiebung entsteht ein meist auf Antrag zeitlich befristetes Einreiseverbot. Die Kosten einer Abschiebung müssen in der Regel vor einer möglichen Wiedereinreise durch den Betroffenen bezahlt werden. Im Fall der illegalen Beschäftigung kann auch der Arbeitgeber bzw. im Fall der illegalen Einreise die Fluggesellschaft verpflichtet werden, die Kosten der Abschiebung zu tragen. Abschiebungshindernisse bestehen für politisch Verfolgte, also für anerkannte Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge und wenn dem Betroffenen im Heimatland die Folter oder Todesstrafe droht. Absehen von StrafeUnter Absehen von Strafe versteht man den Verzicht auf das Verhängen einer Strafe gegen einen Täter trotz feststehender Schuld. Dies ist insbesondere dann zulässig, wenn bei Fällen geringer Schuld den Täter selbst so schwere Folgen getroffen haben, dass er dadurch schon genug gestraft ist oder im Fall des Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. Schadenswiedergutmachung. In beiden Fällen ist jedoch Voraussetzung, dass gegen den Täter nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt worden wäre. Bei verschiedenen Delikten ist das Absehen von Strafe darüber hinaus zulässig, wenn der Täter in tätiger Reue aus freien Stücken die Handlung aufgibt oder eine Strafverfolgung ermöglicht. Entsprechende Regelungen existieren für Hochverrat, strafbare Agententätigkeiten, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Uneidlicher Falschaussage und Meineid, Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Brandstiftung, schwere Brandstiftung oder besonders schwere Brandstiftung, weitere gemeingefährliche Straftaten wie Explosions- und Strahlungsverbrechen, Verkehrsstraftaten und Umweltstraftaten. In einigen Fällen ist ein Absehen von Strafe vorgesehen, wenn den Täter nur ein geringer Schuldvorwurf trifft, etwa bei provozierendem Verhalten des Opfers. Wird von einer Bestrafung abgesehen, wird der Täter für straffrei erklärt. Er ist dann nicht vorbestraft. Actio libera in causaDie Actio libera in causa (deutsch: "Handlungen oder Unterlassungen, deren Ursache frei gesetzt wurde oder die auf Freiheit zurückgeführt werden können") ist ein Konstrukt der Rechtswissenschaft im Rahmen der strafrechtlichen Schuldzuweisung. Gemäß § 20 StGB handelt der Täter ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Nun kann es jedoch vorkommen, dass Täter sich bewusst in einen Rauschzustand versetzen, um dann bei der eigentlichen Tatausführung später nicht mehr Schuldhaft handeln zu können. Die Folge wäre ein Freispruch, da eine persönliche Vorwerfbarkeit fehlt. Um dies zu vermeiden wird die a.l.i.c. angewendet, um den Täter doch für seine Tat zur Verantwortung zu ziehen. Wie man rechtlich dies konstruiert ist im Einzelnen sehr umstritten. AdäquanztheorieEin Tun oder Unterlassen ist dann adäquate Bedingung, wenn es die objektive Möglichkeit eines Eintritts generell in nicht unerheblicher Weise erhöht hat. Es gelten nur Umstände, die zurzeit und Am Tatort bekannt oder objektiv erkennbar waren und die ein einsichtiger Mensch in der Rolle des Täters hätte voraussehen können. Es wird also danach gefragt, ob das Geschehen noch innerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit liegt/ob der Täter den Ablauf noch vorhersehen konnte. Die Adäquanztheorie dient überwiegend im Zivilrecht und wird dort zur Einschränkung der Äquivalenztheorie (die im Strafrecht gilt) benutzt. AffektzustandAffektzustand ist ein Zustand hochgradiger Erregung. Er kann zu Strafmilderung (bei eingeschränkter Steuerungsfähigkeit) und sogar Straflosigkeit wegen Schuldunfähigkeit (bei gänzlich fehlender Steuerungsfähigkeit) führen. Zu seiner Beurteilung wird die Einschaltung eines medizinischen Sachverständigen notwendig sein. AkteneinsichtAkteneinsicht bedeutet Einsichtnahme in Akten des Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder der Staatsanwaltschaft auf Antrag von Verfahrensbeteiligten oder Dritten an ihrem derzeitigen Ort, durch Mitnahme oder Anfertigung von Kopien. In den verschiedenen Verfahrensordnungen zu den Gerichts- und Verwaltungsverfahren ist das Recht auf Akteneinsicht gesondert geregelt. Im Einzelnen gilt für dem Zivilprozess: Die Parteien sind berechtigt die Prozessakten einzusehen und sich Abschriften bzw. Kopien machen zu lassen. Zum Studium außerhalb der Behörde dürfen nur Rechtsanwälte die Akten erhalten. Dritte Personen dürfen die Akten nur mit Einwilligung der Parteien einsehen oder, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können und der Vorstand des Gerichts es gestattet. Für den Strafprozess gilt: Es sind der Verteidiger des Beschuldigten, der Staatsanwalt und die Gerichte befugt, die vorliegenden Akten einzusehen. Ist allerdings die Ermittlung noch nicht abgeschlossen, so kann dem Verteidiger die Einsichtnahme verweigert werden, wenn durch die Einsichtnahme der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte. Ihm steht auf jeden Fall aber nach dem Abschluss der Ermittlungen das Recht auf uneingeschränkte Einsicht zu. Der Verteidiger darf Fotokopien der Akten anfertigen und diese seinem Mandanten zur Kenntnis geben. Die Weitergabe der Originalakten an den Beschuldigten ist dagegen unzulässig, weil bei ihm zu befürchten wäre, dass er Bestandteile der Akten oder andere Unterlagen vernichtet. Von Seiten des Verletzten ist ein Akteneinsichtsrecht über einen Rechtsanwalt bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ebenfalls gegeben. Auch bestimmte öffentliche Stellen (z.B. Gericht, Beschäftigungsbehörde) können ohne Beteiligter zu sein Einsicht erhalten. AlibiEin Alibi ist der Nachweis dafür, dass der Beschuldigte sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat. Es bedarf im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Bestätigung durch Zeugen oder durch Indizien. Ein fehlendes Alibi ist aber noch kein Nachweis der Täterschaft. Falsche Alibis sind Straftaten und können ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung nach sich ziehen. AlkoholdeliktAlkohol gehört in Deutschland zu den legalen Drogen. Der Genuss von Alkohol ist daher als solcher nicht strafbar, auch wenn er zum Vollrausch führt. Beeinträchtigt der Alkoholgenuss die Unrechtseinsichtsfähigkeit und/oder die Steuerungsfähigkeit des Täters einer Straftat, so kann dadurch seine Schuldfähigkeit vermindert oder ausgeschlossen sein. Hat der Täter sich jedoch vorsätzlich oder fahrlässig in einen schuldausschließenden Rausch versetzt, so wird er wegen des Vollrauschs (und nicht wegen der Straftat an sich) bestraft. Ist seine Schuldfähigkeit aufgrund des Rausches nur vermindert, so kann das Gericht die Strafe mildern (v. a. wenn die Herbeiführung des Rausches nicht vorwerfbar war). Dienst- oder arbeitsrechtliche Bestimmungen können den Alkoholgenuss während der Dienstzeiten und für einen angemessenen Zeitraum zuvor untersagen. Alkohol am Arbeitsplatz ist zwar nicht grundsätzlich verboten, der Alkoholkonsum darf jedoch die Arbeitsleistung und den Arbeitsablauf nicht beeinträchtigen. Verstöße gegen derartige Regelungen haben aber keine strafrechtlichen Folgen. Dagegen wird die Teilnahme alkoholisierter Fahrzeugführer im Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr weitgehend verfolgt: Da der Genuss von Alkohol ab einer gewissen Menge die Eignung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr beeinträchtigt, hat der Gesetzgeber das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln mit Sanktionen belegt. AmtsanmaßungAmtsanmaßung bezeichnet das strafbewehrte Vornehmen einer Handlung, die nur von Amtspersonen vorgenommen werden darf, ohne dass diese Eigenschaft vorliegt. Beispiel: Eine Zivilperson, die öffentlich eine Polizeiuniform trägt und den Verkehr regelt, macht sich strafbar. Es genügt jedoch auch ein Verhalten, das nur einem Amtsinhaber zusteht, ohne sich als Amtsinhaber auszugeben. AmtsdelikteAmtsdelikte sich diejenigen Straftatbestände, die an eine bestimmte berufliche Stellung des Täters - meist seine Beamteneigenschaft - anknüpfen. Amtsträger sollen ihr Amt unparteiisch, gesetzmäßig, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Zweck der Strafe ist es insbesondere, Korruption innerhalb des Staatsapparates verhindern. Die Strafandrohungen sind daher auch recht hoch. Amtsdelikte werden in echte und unechte Amtsdelikte differenziert: Echte Amtsdelikte sind Straftaten, die als Täter nur ein Amtsträger verwirklichen kann (und bei anderen Personen straflos sind), z.B. Falschbeurkundung im Amt, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Als unechte Amtsdelikte werden Delikte bezeichnet, die allgemein strafbar sind, bei Amtsträgern jedoch zu einem höheren Strafmaß führen, z.B. Körperverletzung im Amt. Bei der Verurteilung wegen eines Amtsdelikts kann ein Beamter leichter als bei der Begehung sonstiger Straftaten sein Amt verlieren. AmtsermittlungsgrundsatzDieser Grundsatz besagt, dass das Gericht von sich aus tätig werden muss, um den Sachverhalt umfassend und abschließend zu ermitteln. Dieser Grundsatz gilt vor allem im Strafrecht (§ 244 II StPO) und auch im Verwaltungsrecht (§ 86 VwGO). Im Gegensatz dazu steht der Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess, wonach die Parteien im Wesentlichen bestimmen, in welche Richtung ein Prozess läuft. AnalogieEine Analogie ist die Anwendung einer Norm auf einen auf einen Tatbestand der gesetzlich nicht geregelt ist.Dies setzt voraus, dass es eine planwidrige Regelungslücke gibt, dass es eine analogiefähige Norm ist, dass der eine vergleichbare Interessenlage besteht und das kein Verstoß gegen eine absichtliche gesetzliche Wertung entsteht. Vor allem im Strafrecht ist wegen Art. 103 II GG (Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.) eine Analogie zu Lasten des Täters nicht zulässig. Angriff (§ 32 StGB)Ein Angriff im Sinne der Notwehr (§32 StGB) ist jede Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen und Güter durch menschliches Verhalten. Anstifter (§ 26 StGB)Ein Anstifter ist jemand, der einen anderen zu dessen rechtswidrig begangener Haupttat bestimmt. Die Tat des Haupttäters muss also nicht schuldhaft begangen worden sein. Wichtig hierbei ist, dass der Anstifter gleich einem Täter bestraft wird, sein Unrecht also genauso hoch bewertet wird, wie die des Haupttäters. Äquivalenztheorie (Kausalität)Nach der Äquivalenztheorie ist eine Handlung dann kausal, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Diese Theorie wird vor allem im Strafrecht angewendet. Jedoch ist diese Theorie ziemlich weit, da hiernach z.B. auch die Mutter eines Mörders kausal für den Tod des Opfers geworden ist. Darum wird probiert mit der Lehre der objektiven Zurechnung (siehe unten) eine Einschränkung zu machen der sonst fast endlosen Ausweitung der Kausalreihe zu machen. Arglist im Sinne des § 123 BGBMit Arglist handelt der Verkäufer, wenn er einen Mangel verschweigt, obwohl er ihn kennt oder mit seinem Vorhandensein rechnet und er weiß oder damit rechnet, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei dessen Kenntnis den Kauf nicht oder nur zu anderen Konditionen tätigen würden. Dolus evtl. reicht hierbei aus, die Anforderungen sind eher gering. Wichtig ist noch der § 123 II BGB wonach die Täuschung die ein Dritter verübt, nur dann dem Anfechtungsgegner zugerechnet werden kann, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Jedoch werden auch hier mit der Lagertheorie dem Verkäufer die Erklärungen seiner Angestellten zugerechnet, da sie im Lager des Verkäufers stehen, auch wenn er die konkrete Täuschung nicht kannte. Arglos (§ 211 StGB)Arglos ist, wer sich keines Angriffs von Seiten des Täters versieht. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes soll prinzipiell ein Schlafender seine Arglosigkeit mit in den Schlaf nehmen, während dies beim Bewusstlosen verneint wird. BandeEine Bande wird von dem BGH wie folgt definiert:Eine Bande ist ernsthafte Verbindung von mehreren Personen mit dem Ziel, künftig für gewisse Dauer mehrere selbständige im Einzelnen noch ungewisse Taten i.S.d. §§ 242, 249 StGB zu begehen. Lange Zeit umstritten war die Frage, ob für eine Bande 2 oder 3 Personen nötig sind, umstritten. Nun erkennt auch der BGH an, dass hierfür nun 3 Personen erforderlich sind. Die Strafdrohung der einzelnen Delikte liegt wesentlich höher, wenn der Täter sie als Mitglied einer Bande begangen hat, da die kriminelle Energie wesentlich höher ist. Bedingter VorsatzUnter bedingtem Vorsatz versteht man, dass der Straftäter den naheliegenden Erfolg (ernstlich) für möglich hält. Er erkennt eine nahe Gefahr. Der Täter billigt den Erfolg ("Na, wenn schon") Man spricht von billigendes in Kauf nehmen des Erfolges (so die h.M.) Im Gegensatz dagegen steht der Begriff der bewussten Fahrlässigkeit, wonach der Täter ernsthaft auf das Ausbleiben des Erfolges vertraut. Wann bedingter Vorsatz im Einzelnen gegeben ist, ist bis heute strittig. Beendeter VersuchDie Abgrenzung zwischen beendeten Versuch und unbeendeten Versuch ist für den Rücktritt gem. § 24 StGB wichtig. Ein beendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter davon ausgeht alles getan zu haben, was zum Erfolgseintritt erforderlich ist. Es bestimmt sich also nach der subjektiven Sicht des Täters, wann ein Versuch beendet ist und wann nicht. Eine Vollendung der Tat ist nicht eingetreten. BeiordnungsantragUnter Beiordnungsantrag versteht man z.B. den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers. BeschleunigungsgebotDas Beschleunigungsgebot im Strafverfahren soll das jahrelange grundlose Hinauszögern von Strafverfahren verhindern. BeschuldigtenrechteIn Deutschland gibt es eine Vielzahl von Beschuldigtenrechten, z.B. das Recht die Aussage zu verweigern. BeschwerdeDie Beschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen Beschlüsse, Entscheidungen und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichtes. Die Beschwerde ist in viele Formen im Deutschen Recht anerkannt, so z.B. auch als Verfassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde, Streitwertbeschwerde, Haftbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde. Sämtliche Beschwerden außerhalb von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gründen auf dem Petitionsrecht des Artikels 17 GG. BetäubungsmittelBetäubungsmittel im strafrechtlichen Sinne sind im Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgelistet (z.B. Heroin, Ecstasy, Cannabis etc.). Der Umgang mit diesen aufgeführten Stoffen und Zubereitungen stellt ohne Erlaubnis des Bundesgesundheitsamtes eine Straftat dar. BewährungWird eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so bleibt der Verurteilte in Freiheit, muss aber die Bewährungsauflagen während der Bewährungszeit beachten. BeweisDer Beweis bezeichnet die Feststellung eines Sachverhalts als Tatsache in einem Gerichtsverfahren aufgrund richterlicher Überzeugung. Unterschieden wird zwischen dem Streng- und dem Freibeweis. Unter Strengbeweis versteht man den Augenscheinsbeweis, die Vernehmung eines Sachverständigen, Die Vernehmung von Zeugen und den Urkundsbeweis. Im Zivilprozess ist noch die Parteivernehmung als Strengbeweis unter bestimmten Voraussetzungen zu zählen, um Strafprozess die Vernehmung des Angeklagten. Wesentlich für den Strengbeweis ist, dass er in der Hauptverhandlung erfolgt (auch wenn die Vernehmung des Angeklagten streng genommen nicht hierunter fällt). Die Beweise im Zwischen und Erkenntnisverfahren werden mit dem Freibeweis geführt. Hier gibt es keine abschließende Aufzählung wie bei dem Strengbeweis. BeweislastDie Beweislast regelt welche Partei das für sie günstige Ereignis beweisen muss. Im Gesetz finden sich zum Teil auch Regelungen, die die Beweislast umkehren. Als wichtiges Beispiel sei hier der § 280 BGB genannt, welcher die Vermutung aufstellt, dass ein verschulden vorliegt. Im Strafprozess gilt der Grundsatz in dubio pro reo, das heißt hier muss der Ankläger beweisen, dass der Bürger sich strafbar gemacht hat. Es gilt die Unschuldsvermutung. Beweislastumkehr im StrafrechtEine Beweislastumkehr im Strafrecht wäre mit der Unschuldsvermutung nicht in Einklang zu bringen. Es gilt "im Zweifel FÜR den Angeklagten". Bewusste FahrlässigkeitDie bewusste Fahrlässigkeit ist abzugrenzen vom bedingten Vorsatz. Dies ist z.B. im Strafrecht sehr wichtig, wenn der Täter entweder wegen Totschlages oder wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden soll. Die Strafdrohung des Totschlages ist wesentlich höher. Bewusste Fahrlässigkeit wird folgendermaßen erklärt: Der Täter hält den Erfolg nicht ernstlich für möglich. Er erkennt die Gefahr. Er vertraut auf den Nichteintritt des Erfolges ("Es wird schon gut gehen"). Er findet sich nicht mit dem Erfolgseintritt ab. Beziehung eines DolmetschersV.a. bei fremdsprachigen Angeklagten ist die Beiziehung eines Dolmetschers unumgänglich. Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bedient sich hier diverser Dolmetscher -ggf. auch außerhalb der gängigen Sprachen. BörsenaufsichtAufgabe der Börsenaufsicht ist u.a. offensichtliche strafrechtlich relevante Vorgänge zu prüfen und weiterzuleiten. CyberkriminalitätUnter Cyberkriminalität versteht man kriminelle Handlungen im Internet, z.B. der Missbrauch von Passwörtern. Diplomatisches KorpsUnter dem Diplomatischen Korps versteht man die Gesamtheit der Botschafter, Nuntien und des sonstigen diplomatischen Personals in einem Drittland. Direkter Verbotsirrtum nach § 17 StGBDer Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Ein Verbotsirrtum liegt dann vor, wenn der Täter die Verbotsnorm nicht kennt, er sie für ungültig hält oder sie in der Weise falsch auslegt, dass er sein in Wahrheit verbotenes Handeln als rechtlich zulässig ansieht. Der Täter irrt also über die Rechtswidrigkeit der Tat in ihrer tatbestandsspezifischen Gestalt. Auf die Kenntnis eines bestimmten verletzten Gesetzes kommt es dabei nicht an. Nach § 17 StGB handelt der Täter nur ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Jedoch stellt die Rechtsprechung sehr hohe Hürden auf. Man müsse sein Gewissen anspannen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt aufsuchen, so dass in der Praxis der Verbotsirrtum oft nicht gegeben ist. DistanzdelikteDistanzdelikte liegen vor, wenn etwa die Handlung in Deutschland vorgenommen wird, der Erfolg aber in einem anderen Land eintritt. DrogenhandelDrogenhandel ist der Erwerb und Handel von Betäubungsmitteln und unterfällt oft der organisierten Kriminalität. DrohungEine Drohung ist das in Aussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Täter Einfluss zu haben vorgibt oder tatsächlich hat. Sie hat vor allem im Strafrecht eine enorme Bedeutung, da sie in mehreren Tatbeständen vorkommt. Jedoch auch im Zivilrecht erscheint die Drohung, wie z.B. in § 123 BGB. EigentumsdelikteUnter Eigentumsdelikte fallen rechtswidrige Handlungen des Strafrechts, welche das Recht des Eigentums schädigen, vgl. Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Brandstiftung. Nicht geschützt wird hier das Vermögen als solches. Letzteres wird nur durch die Vermögensdelikte geschützt (Untreue, Veruntreuung von Arbeitsentgelt etc.). Einbrechen (§ 243 StGB)Einbrechen in den Raum, ist das gewaltsame Öffnen einer Umschließung, die dem Eintritt in den umschlossenen Raum entgegensteht. Einbrechen wird im Rahmen des Diebstahls relevant. Nach § 243 STGB liegt ein Diebstahl in einem besonders schweren Fall vor, wenn der Täter in einen Raum zum Zwecke des Diebstahles einbricht. Einsperren (§ 239 StGB)Einsperren liegt vor, wenn der Täter das Opfer durch äußere Vorrichtungen in einem umschlossenen Raum festhält, so dass der Betroffene objektiv gehindert ist den Raum zu verlassen, wenn er wollte. Das Einsperren ist also eine Freiheitsberaubung und demnach strafbar. Im Gegensatz dazu, ist das Aussperren nicht tatbestandsmäßig und demnach keine Freiheitsberaubung. Einsteigen (§ 243 StGB)Einsteigen in den Raum ist über den Sprachgebrauch hinaus, jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine nicht zum ordnungsgemäßen Eintritt bestimmte Öffnung.Das heißt, wenn der Dieb in ein Gebäude einsteigt, um etwas zu stehlen, begeht er einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall. Entführen ( § 239a StGB)Entführen setzt ein Verbringen des Opfers wider dessen Willen an einen anderen Ort voraus, wodurch es in eine hilflose Lage versetzt wird. Der Tatbestand des § 239a StGB hat eine Strafdrohung von mindestens fünf Jahren. ErmittlungsverfahrenDas Ermittlungsverfahren entspricht dem Vorverfahren in dem die Staatsanwaltschaft be- und entlastende Beweise zusammenzutragen hat. Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Ermittlungsverfahrens", das bedeutet ihr obliegt dessen Leitung. Das Ermittlungsverfahren wird entweder durch Erhebung der Anklage oder durch Einstellung des Verfahrens beendet. ErmittlungsverfahrenDas Ermittlungsverfahren wird meist durch die Polizei durchgeführt, wobei die Staatsanwaltschaft immer darüber wacht. Es ist Ausgangspunkt jedes Bußgeld- und Strafverfahrens. Somit ist anzuraten, sich bereits im Ermittlungsverfahren spezialisierter anwaltlicher Hilfe zu bedienen. EröffnungsbeschlussDer Eröffnungsbeschluss als richterliche Entscheidung ist im Strafverfahren kaum wegzudenken. Wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass der Angeschuldigte der Straftat hinreichend verdächtig ist, beschließt es die Eröffnung des Hauptverfahrens mit einem schriftlichen Eröffnungsbeschluss. Der Eröffnungsbeschluss steht am Anfang des so genannten Zwischenverfahrens und ist Prozessvoraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens. Liegt hinreichender Tatverdacht vor, wird mit dem Eröffnungsbeschluss das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. FahrlässigkeitFahrlässigkeit bedeutet nach § 276 II BGB die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Fahrlässigkeit setzt Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit voraus. Für Schadensersatzansprüche braucht man in der Regel ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Täters. Manchmal verlangt das Gesetz sogar grobe Fahrlässigkeit. Diese liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonders groben Maße missachtet worden sind. Sonst reicht in der Regel einfache Fahrlässigkeit jedoch aus. Auch im Strafrecht ist die Unterscheidung wichtig für eine Bestrafung des Täters, da er für seine Tat vorsätzlich handeln muss. Ansonsten kann er nur nach dem jeweiligen Fahrlässigkeitsdelikt bestraft werden - wenn ein solches denn existiert. Die Strafhöhe ist jedoch wesentlich geringer als bei der Vorsatztat. FahruntüchtigkeitDie Fahruntüchtigkeit spielt im Strafrecht eine Rolle. Die Fahruntüchtigkeit ist Folge eines geistigen oder körperlichen Mangels und beruht nicht auf mangelnde technische Beherrschung des Fahrzeugs oder Ungeschicklichkeit des Fahrzeugführers. Häufig steht dies im Zusammenhang mit Alkohol oder anderen Drogen. Es wird unterschieden zwischen der relativen und der absoluten Fahruntüchtigkeit. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille (bei Radfahrern 1,6 Promille) angenommen. Die Fahruntüchtigkeit wird hier unwiderleglich vermutet, auch wenn manche Alkoholiker erst ab einem bestimmten Pegel aufhören zu zittern und sich "normal" verhalten können. Das Führen eines Fahrzeugs im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit ist strafbar (§§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, StGB) und führt in der Regel auch zum Verlust des Kaskoversicherungsschutzes. Die relative Fahruntüchtigkeit nimmt man ab 0,3 bis eben unter 1,1 Promille an. Sie ist strafbar, soweit Ausfallerscheinungen erkennbar sind (lallende Sprache, schwankender Gang, Fahren in Schlangenlinien, Verkehrsverstöße). FalschaussageDie Falschaussage ist eine wahrheitswidrige Behauptung gegenüber einem Gericht oder einer zur eidlichen Vernehmung zuständigen Behörde. Eine Aussage ist falsch, wenn sie mit der Wirklichkeit objektiv nicht übereinstimmt. Die Falschaussage ist mit Strafe bedroht vgl. § 153 StGB. Also ist auch die "normale" Falschaussage strafbar, nicht nur die vereidigte Falschaussage. Aussagedelikte sind so genannte eigenhändige Delikte, bei denen nach allgemeinen Regeln eine strafbare Anstiftung oder Beihilfe nicht möglich sein soll. Die Lücke schließt § 160 StGB, der die "Verleitung zur Falschaussage" eigenständig unter Strafe stellt. FestnahmerechtDas Festnahmerecht ist in § 127 StPO geregelt. Es besagt, dass jedermann (wichtig, nicht nur die Polizei) befugt ist, eine Person auf frischer Tat betroffen ist und wenn die Person der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Hierbei ist umstritten, ob der Täter wirklich die Straftat begangen haben muss oder ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen muss, somit ob ein Verdachtsgrad genügt. Das Festnahmerecht berechtigt grundsätzlich nicht zu erheblichen Körperverletzungen, um beispielsweise den Dieb zu stellen, vielmehr sind hierdurch nur Verletzungen erlaubt die üblicherweise bei Festnahmen auftreten gerechtfertigt Dies sind etwa blaue Flecken an den Armen, wenn die Person umklammert wird. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)Nach dem FCPA (Foreign Corrupt Practices Act) wird die Bestechung ausländischer (nicht US-) Amtsträger mit dem Ziel der Auftragsgewinnung bestraft. Das FCPA beinhaltet einen sehr weitgefassten Täterkreis. Voraussetzung ist die Absicht, den Empfänger zum Missbrauch seiner Amtsstellung zu veranlassen. Weiter muss der Amtsträger in seiner amtlichen Funktion beeinträchtigt werden. Hinsichtlich der Vorteilsgewährung kommt auch auch eine Haftung für das Verhalten Dritter in Frage. Beugen sich die Unternehmen dem Ermittlungsdruck der US-Behörden nicht, können deren Mitarbeiter per Haftbefehl gesucht / die Einreise in die USA verhindert werden. Forensic ServicesUnter Forensic Services versteht man besondere Dienstleistungen im Umfeld der Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten. Unternehmen sind häufig geneigt, nicht selbst ins Gerede zu kommen, wodurch wiederum Folgen etwa auf die Aktienkursentwicklung möglich sind. Deshalb ziehen sie geschulte Spezialisten mit entspr. Netzwerk der Lösung durch Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei vor. Durch diese werden dann Korruption, Untreue, Betrug aufgedeckt und einer praxisorientierten Lösung zugeführt. Hierbei wirken meist diverse Spezialisten unterschiedlichster Berufsgruppen mit (hat die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH etwa Forensic Services i.R.e. Chemiekonzerns zu betreuen, so wird sie unabhängige als auch mit dem jeweiligen Unternehmen vertraute Chemiker hinzuziehen, um die fachspezifischen Besonderheiten zu beleuchten). Forensische SchriftvergleichsgutachtenFür Forensische Schriftvergleichsgutachten siehe Schriftvergleich Freiheitsstrafe:Die Freiheitsstrafe ist die durch ein Gesetz angedrohte Sanktion einer rechtswidrig und schuldhaft begangenen Tat. Sie ist die schärfste Strafe die unser Rechtssystem kennt. Das Gesetz kennt folgende Freiheitsstrafen:- Die zeitige Freiheitsstrafe:Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Monat und maximal 15 Jahre. Wenn die Freiheitsstrafe 2 Jahre nicht übersteigt, kann das Gericht sie zur Bewährung aussetzen. - Die lebenslange Freiheitsstrafe:Die lebenslange Freiheitsstrafe darf nur dann verhängt werden, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. So ist zum Beispiel beim Mord (§211 StGB) eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingende Rechtsfolge. "Lebenslang" bedeutet nicht zwingend bis zum Lebensende, vielmehr kann ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter nach 15 Jahren erstmals beantragen, auf Bewährung freigelassen zu werden. FührungszeugnisDas Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, wer wegen welcher Straftat verurteilt wurde. Jeder Bürger kann von der zuständigen Stelle sein Führungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis ist zu unterscheiden vom Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis enthält keine Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten (sofern keine weitere Verurteilung vermerkt ist) und Geldstrafen bis zu 90 Tagessetzen. Nach drei bzw. fünf Jahren werden Einträge aus dem Führungszeugnis wieder gelöscht. Oft verlangen Arbeitgeber, dass der Bewerber sein Führungszeugnis beim Bewerbungsgespräch mitführt. Geheimhaltungsbedürftige InformationenProbleme im Zusammenhang mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen entstehen nicht nur beim Ausscheiden von Mitarbeitern, sondern auch durch Wirtschaftsspionage. GeheimschutzDer Geheimschutz sorgt sowohl für die Geheimhaltung lebenswichtiger Interessen als auch die Sicherheit des Bundes bzw. eines Landes. Dies unterfällt letztlich der Zuständigkeit des Verfassungsschutzes und umfasst auch den Sabotageschutz. GeldstrafeDie Geldstrafe ist neben der Freiheitsstrafe die zweite Hauptstrafe im deutschen Strafrecht. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet. Die Höhe der einzelnen Tagessätze bestimmt das Gericht anhand der Einkommensverhältnisse des Täters. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens fünftausend Euro festgesetzt. Über einer Strafe von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. GeldwäscheWegen Geldwäsche (in Österreich und der Schweiz als Geldwäscherei bezeichnet) wird bestraft, wer vermögenswerte Sachen und Rechte, die aus einem Verbrechen oder einem Vergehen stammen, die gewerbsmäßig oder vom Mitglied einer zur Begehung solcher Taten verbundenen Bande begangen worden sind, verbirgt oder deren Herkunft verschleiert. Das "gewaschene" Geld stammt entweder aus illegalen Aktivitäten, oder dient deren Finanzierung. Häufig steht dies im Zusammenhang mit Tätigkeiten wie Waffenhandel, Drogenhandel, bzw. in Deutschland auch Steuerhinterziehung. GesamtstrafeVerwirklicht ein Täter mehrere Straftatbestände und hat dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder Geldstrafen erwirkt, so bildet das Gericht nach § 54 StGB eine Gesamtstrafe. Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Bei den Freiheitsstrafen sind maximal 15 Jahre zulässig, es sei denn eine Einzelstrafe sieht als Folge lebenslange Freiheitsstrafe vor. Bei der Geldstrafe sind maximal 720 Tagessätze zulässig. Jedoch dürfen diese das Vermögen des Täters nicht übersteigen. Ist eine Gesamtstrafe aus Geld- und Freiheitsstrafen zu bilden, so entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. GeschäftsgeheimnisDas Geschäftsgeheimnis ist jede auf ein Geschäft / Betrieb bezogene Tatsache, die der Geschäftsinhaber erkennbar geheim hält, die anderen Personen nicht einfach zugänglich ist und welche nur ein begrenzter Personenkreis kennt, z.B. technisches Know-how, Kunden- und Preislisten, geheime Pläne und Patente, interne Verfehlungen des Betriebs oder seiner Mitarbeiter oder alle wirtschaftlichen Daten eines Betriebs auf die Außenstehende keinen Zugriff haben. Geschäftsgeheimnisse an Dritte weiter zu geben ist oft strafbar. Entsprechende Regelungen finden sich hierzu im § 17 UWG und in den §353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses), §355 StGB (Verletzung des Steuergeheimnisses) und im § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen, die einem Berufsgeheimnisträger anvertraut sind). GeständnisDas Geständnis ist Beweismittel. Es hat im Zivilprozess eine andere Bedeutung als im Strafrecht. Im Zivilprozess bedeutet es, dass die Partei Tatsachen als zugestanden ansieht. Diese sind dann nicht mehr beweisbedürftig. Im Strafprozess bezieht sich das Geständnis auf einzelne Tatumstände oder einzelne Tatsachen. Wird ein Geständnis widerrufen, ist es nicht mehr verwertbar. Der Widerruf als solcher unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichtes. Wurde das widerrufene Geständnis in einem richterlichen Protokoll niedergelegt, kann das Geständnis als Urkundenbeweis durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingebracht werden. Etwas anderes gilt, wenn Geständnisse nur im polizeilichen Vernehmungsprotokoll aufgeschrieben wurden. Zulässig ist hier nur der Vorhalt des Inhalts. Zum Zwecke des Vorhalts darf das Protokoll auch wörtlich verlesen werden. GewaltbegriffDer Gewaltbegriff im deutschen Recht ist seit langem umstritten. Anfangs wurde der Begriff rein körperlich verstanden. Dann wandelte sich der Begriff bis hin zu einem rein psychischen Gewaltbegriff, so dass auch passive Demonstranten plötzlich Gewalt anwendeten, wenn sie nur sitzen blieben anstatt sich zu entfernen. Dem hat das Bundesverfassungsgericht eine Absage erteilt und ausgeführt, dass eine derartige Aufweichung des Gewaltbegriffes gegen das Bestimmtheitsgebot im Strafrecht verstoße. Vielmehr bedarf Gewalt auch einer aktiven Form. Rein passives Sitzen reicht dazu nicht aus. Demnach wird heute Gewalt als körperlich oder psychisch wirkenden Zwang, der durch Kraft oder sonstiges Verhalten ausgeübt wird, bezeichnet. Durch diesen Zwang wird die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen aufgehoben oder beeinträchtigt. Es werden grundsätzlich zwei Erscheinungsformen von Gewalt unterschieden. Zum einen die "vis absoluta". Sie liegt dann vor, wenn die Willensbildung des Opfers ausgeschaltet wird und damit die Willensbetätigung des Opfers unmöglich gemacht wird. Zum anderen die "vis compulsiva". Sie dient dazu einen bestimmten Willen beim Opfer herbeizurufen. Durch die Gewaltanwendung soll der Wille des Opfers gebeugt werden. Der Gewaltbegriff findet sich unter anderem in Straftatbeständen Nötigung, Raub oder räuberischer Erpressung. GewaltdelikteGewaltdelikte liegen bei gewaltsamen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben oder das Vermögen vor, insbesondere Raub, Vergewaltigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt. Große StrafkammerInnerhalb der Strafgerichte wird zwischen Großen Strafkammern und Kleinen Strafkammern differenziert, wobei die vorgeworfene Tat ausschlaggebend ist. Ergänzend zu dem Vorsitzenden Richter und den zwei Schöffen der Kleinen Strafkammer umfasst die Besetzung der Großen Strafkammer einen beisitzenden Richter. Haftbeschwerde, HaftprüfungDie Haftbeschwerde ist subsidiär gegenüber der Haftprüfung, da letztere einen umfassenden Rechtsschutz ermöglicht. Beim Haftprüfungsverfahren entscheidet der zuständige Richter, ob die Fortführung der Vollstreckung eine Rechtfertigung hat. HausfriedensbruchDer Hausfriedensbruch ist im § 123 StGB geregelt. Strafbar macht sich derjenige, der in eine Wohnung, in die Geschäftsräume, oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, eindringt. Aber auch wer, wenn er sich ohne Befugnis in den genannten Räumen aufhält und sie auch auf Aufforderung nicht verlässt macht sich strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Umstritten ist, ob die erschlichene Erlaubnis zum Eintreten das Einverständnis des Hausrechtsinhabers unwirksam sein lässt. Als Beispiel wird hier der Dieb genannt, der in ein Kaufhaus reingeht, um dort etwas zu stehlen. Von außen betrachtet sieht der Dieb aber auch nicht anders als ein gewöhnlicher Käufer aus, so dass die Rechtsprechung in solchen Fällen nicht aus § 123 bestraft. Nach § 123 II StGB bedarf es zur Strafverfolgung eines Antrages. § 123 StGB ist ein absolutes Antragsdelikt, dass heißt das ohne Antrag die Behörde nicht tätig wird. Hilfsbeamte der StaatsanwaltschaftHierbei handelt es sich Personen, die besondere strafrechtliche Befugnisse haben. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind zur Ausführung der Aufträge der Staatsanwaltschaft unmittelbar persönlich verpflichtet. Ihnen stehen dabei unterschiedlichste Zwangsmittel zur Verfügung (Anordnung zur Blutentnahme oder die Durchsuchung). Im Zweifel für den Angeklagten / In dubio pro reoBedeutet im deutschen " im Zweifel für den Angeklagten". Dieser Grundsatz ist im Strafrecht verankert. Er besagt, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss, wenn sich eine Tatsache nicht restlos aufklären lässt. Demnach muss die Schuld zweifelsfrei bewiesen sein, damit ein Angeklagter verurteilt werden darf. Ist ein Richter nicht von der Schuld des Angeklagten voll überzeugt, ist eine Verurteilung ausgeschlossen. Interessanterweise ist dieser Grundsatz nicht im Strafgesetzbuch oder in der Strafprozessordnung normiert. Man leitet ihn aus dem Rechtsstaatsprinzip ab. Dieser Grundsatz gilt im materiellen Strafrecht uneingeschränkt. Er gilt auch für die Frage, ob auf den Angeklagten Jugendstrafrecht anzuwenden ist. "In dubio pro reo" findet keine Anwendung auf rein prozessuale Fragen, wie etwa das Bestehen der Verhandlungsfähigkeit, das Recht zur Zeugnisverweigerung oder das Vorliegen eines Beweisverbots. InhaftierungEine Inhaftierung kann vorab bei der Polizei, ggf. per Untersuchungshaft (U-Haft) bzw. nach Verurteilung in Form der Strafhaft erfolgen. Internationaler TerrorismusDer Internationale Terrorismus greift anders als etwa der Guerillero nicht nach Raum, sondern möchte durch die Verbreitung von Unsicherheit und Schrecken Aufmerksamkeit für die eigenen Ziele erregen und Druck ausüben. Internationales RechtInternationales Recht kann z.B. Schweizer Recht, Liechtensteiner Recht, Englisches Recht, Italienisches Recht, Spanisches Recht, Russisches Recht, Internationales Strafrecht, Internationales Steuerstrafrecht sein. Internationales SteuerrechtDas Internationale Steuerrecht greift bei länderübergreifenden Steuerangelegenheiten. InvestigationDie Investigation stellt den ersten Schritt der Korruptionsbekämpfung für Unternehmen dar. Hier wird (ggf. durch Detekteien) Sachverhaltsaufklärung betrieben (ggf. auch das Auswerten der unternehmenseigenen Daten mittels ehemaliger Staatsanwälte, Verwaltungsexperten und etwaigen betriebsinternen Spezialisten). Anschließend geht es um Beweissicherung für die weiteren Schritte Remediation und Settlement. Die Investigation kann aber auch dann erforderlich werden, wenn die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft auf Wunsch des Unternehmens den Focus darauf legt, eine besonders diskrete Bereinigung der Ereignisse unter den Beteiligten durchzuführen oder umgekehrt für die unter Korruptionsverdacht stehende Person Entlastungsmaterial zu generieren. JugendgerichtsgesetzHier bestehen besondere strafrechtliche und strafprozessuale Vorschriften für Täter, die das 14., aber noch nicht 21. Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche und Heranwachsende genießen einen besonderen Schutz, so dass bestimmte Normen des StGB durch das Jugendgerichtsgesetz (JGG) angepasst werden. Ob ein jugendlicher Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, richtet sich nach dessen sittlicher und geistiger Entwicklung. Insbesondere genießt im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke Vorrang vor dem Strafgedanken. Besondere Straftatbestände regelt das JGG nicht, vielmehr trifft es nur Regelungen über formelles Strafrecht sowie mögliche Rechtsfolgen. Das Gesetz ist wie folgt aufgeteilt:- Besonderheiten der Rechtsfolgenregelung (§§ 3 - 32 JGG)- verfahrensrechtliche Fragen (§§ 33-81 JGG)- Vollstreckungs- und Sanktionsvorschriften (§§ 82 - 93a JGG)Das JGG will vor allem erzieherisch wirken, so dass es umfangreiche Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel enthält. Das JGG ist gegenüber dem StGB, der StPO und dem StVollzG das speziellere Gesetz, wodurch deren Normen nur gelten, wenn das JGG nichts Spezielleres enthält. Das Gesetz selbst unterscheidet in § 1 JGG zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden. Hiernach ist Jugendlicher, wer zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt war. Heranwachsender ist, wer zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alt war. Bei Jugendlichen ist stets das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei Heranwachsenden hingegen entscheidet das Gericht im Einzelfall ausgehend vom Reifegrad des Täters, ob dieser noch als Jugendlicher zu behandeln ist oder ob er wie ein Erwachsener nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts zu verurteilen ist (§ 105 JGG). Eine besondere Bedeutung kommt der Jugendgerichtshilfe in Jugendstrafsachen zu. Sie begleitet das Verfahren vom Beginn bis zum Ende. In der Hauptverhandlung legt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe dem Gericht einen Bericht über den zu Verurteilenden ab, in welchem auf die familiären Verhältnisse und den allgemeinen geistigen und sittlichen Zustand des Straffälligen eingegangen wird. JugendstrafrechtUnter Jugendstrafrecht versteht man ein Sonderstrafrecht / Sonderstrafprozessrecht für Täter, die sich zur Tatzeit in einem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenstatus befanden. KapitalanlagebetrugHierunter fallen alle betrügerischen Geldgeschäfte, die im Kapitalmarkt getätigt werden können (vgl. Grauer Kapitalmarkt). Hierdurch verlieren Anleger allein im EURO-Raum jährlich über 100 Milliarden EURO angelegtes Kapital. Konsulate / BotschaftenKonsulate / Botschaften gliedern sich auf in deutsche Vertretungen im Ausland, und ausländische Vertretungen in Deutschland. MenschenhandelDer Menschenhandel ist auch in Deutschland immer noch vorhanden. Hin und wieder entdeckt die Ermittlungsbehörde in diesem Zusammenhang Menschen ausländischer Nationalität, die unter menschenunwürdigen Bedingungen in Kellerlöchern, Containern o.ä. zusammengepfercht versteckt werden. Mindeststandards für Beschuldigte im StrafverfahrenBezogen auf die EU ist hier festzustellen, dass es diese Mindeststandards für Beschuldigte im Strafverfahren immer noch nicht gibt. Dies gilt z.B. auch für die Frage, wann ein Rechtsanspruch auf die Hinzuziehung eines Anwalts besteht. NebenklageBei der Nebenklage tritt der Geschädigte neben dem Staatsanwalt als weiterer Kläger im Strafverfahren auf. Personeller GeheimschutzDer personelle Geheimschutz bedient sich hauptsächlich der Sicherheitsüberprüfung von Personen. Ein Beispiel ist das Bundesamt für Verfassungsschutz, das an der Überprüfung von Personen mitwirkt, die Zugang zu Verschlusssachen (Akten, elektronische Datensätzen sowie allen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse) haben. PlagiatBei Plagiaten handelt es sich häufig um bau- und funktionsgleiche Nachbauten, die meistens preisgünstiger angeboten werden, aber Rechtsverletzungen beinhalten. Rauschgifthandel / DrogenhandelMit Rauschgifthandel oder Drogenhandel ist der meist organisierte Verkauf von Drogen gemeint. Das ist eine Straftat, die streng bestraft wird. RemediationUnter Remediation versteht man die zweite Phase der unternehmensinternen Korruptionsbekämpfung. Hier überarbeiten Berater mit besonderem technischem Hintergrundwissen die unternehmensinternen Systeme, um Neuverstöße zu verhindern oder im Vorfeld zu entdecken. Wird die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Seiten eines unter Korruptionsverdacht Stehenden tätig, so entfällt dieser Schritt. SabotageNicht selten findet Sabotage in Unternehmen statt, um Wettbewerber zu begünstigen. Unter Sabotage versteht man die mutwillige Beschädigung / Ausserfunktionsetzung wichtiger (meist technischer) Unternehmensbereiche. SabotageschutzDen Sabotageschutz verwirklicht das Bundesamt für Verfassungsschutz durch die Kontrolle von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind. SchriftvergleichHierunter versteht man forensische Schriftvergleichsgutachten. Diese haben einen hohen Beweiswert und sind nicht mit der Graphologie zu verwechseln. Voraussetzung für die Erstellung von forensischen Schriftvergleichsgutachten sind Vergleichsschriftproben. Hierdurch kann etwa die Echtheit / Urheberschaft o.ä. von Dokumenten verifiziert werden. Erforderlich ist die Vorlage des Originals. Sehr gute Kopien sind nur ausnahmsweise ausreichend. SettlementI.R.d. Settlement findet der dritte Schritt der unternehmensinternen Korruptionsbekämpfung statt. Hier wird das Projekt abgeschlossen und durch entspr. Anlernphasen der unternehmensinternen Mitarbeiter an diese zur künftigen Verhinderung entspr. Vorgänge weitergegeben (Anti-Korruptionstrainings etc.). . Wird die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Seiten eines unter Korruptionsverdacht Stehenden tätig, so entfällt dieser Schritt. SteuerstrafrechtIm Steuerrecht gibt es neben Steuerstrafwidrigkeiten fünf Straftaten: Steuerhinterziehung, Bannbruch, Bandenschmuggel, Steuerhehlerei und Wertzeichenfälschung an Steuermarken. Der wichtigste Tatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung. Diese wird oft bereits geprüft, wenn bei Steuerprüfungen festgestellt wird, dass z.B. die AfA/ Fahrtkosten / Sonderausgaben o.ä. falsch berechnet wurden. Ähnlich kann es sich mit der Einkommenssteuer verhalten. Nicht selten wartet daraufhin die Ermittlungsbehörde das Ergebnis eines Einspruches / einer Klage gegen den Steuerbescheid ab. In letzterer wird dann rückwirkend durch Zinsen und Säumniszuschläge häufig über die Existenz eines Unternehmens entschieden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang z.B. Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, Steuergestaltung, Zollkriminalität, Schwarzarbeit etc. etc. StrafanzeigeMit der Strafanzeige wird ein -nach Meinung des Anzeigenden- strafrechtlich relevanter Sachverhalt an die Ermittlungsbehörden, d.h. Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht, kommuniziert. StrafbefehlMit dem Strafbefehl können Fälle der leichteren Kriminalität durch ein schriftliches Verfahren abgewickelt werden. Der Beschuldigte hat jedoch zwei Wochen nach Zustellung das Recht Einspruch einzulegen. StrafprozessrechtDas Strafprozessrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen bzgl. des formalen Ablaufs eines Strafverfahrens. Der Strafprozess, immer aus den großen Schritten Ermittlungsverfahren, Eröffnungsverfahren und Hauptverhandlung bestehend, wird mittels der Strafprozessordnung (StPO) geführt. StrafrechtDas Strafrecht teilt sich in vielfältige Straftatbestände auf, vgl. Insolvenzverschleppung, Mord, Totschlag, Diebstahl, Freiheitsberaubung etc. Man unterscheidet zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen Teil des Strafrechts. UmsatzsteuerEin Synonym dafür ist Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer basiert auf dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Der Steuersatz beträgt i.d.R. 19% und bei bestimmten Umsätzen, z.B. Grundnahrungsmitteln, 7%. Die Umsatzsteuer hat im Strafrecht v.a. durch die sog. Umsatzsteuer - Karusselle Berühmtheit erlangt. Hier wird unter Beteiligung mehrerer Firmen Steuerbetrug begangen. Vereinheitlichung von Verfahrensrechten für BeschuldigteDie Vereinheitlichung der Verfahrensrechte für Beschuldigte ist auf EU-Ebene eines der Ziele der Bundesregierung. VermögensdelikteDie Vermögensdelikte schützen anders als die Eigentumsdelikte das Vermögen als solches (Untreue, Veruntreuung von Arbeitsentgelt etc.). Wehrstrafgesetz (WStG)Im Wehrstrafgesetz werden Straftaten im Wehrbereich geregelt. WirtschaftsstrafrechtDas Wirtschaftsstrafrecht gliedert sich in eine Vielzahl möglicher Straftatbestände auf. Beachten Sie hierbei u.a. Insolvenzstraftaten, Betrug, Kapitalanlagebetrug, Untreue, Computerkriminalität, Organisierte Wirtschaftskriminalität, Korruptionskriminalität, Bestechung, Vorteilsnahme, Illegale Beschäftigung, Anlagebetrug, Polizeilicher Sondermeldedienst, Bilanzfälschung, Wirtschaftsspionage, Abhörsystem Echelon, Korruptionsregister, Scheck- und Kreditkartenkriminalität, Produktpiraterie, Irak-Fonds, Kapitalmarktstraftaten, Scheingeschäfte, Wirtschaftspleiten, Börsenaufsicht, Insiderhandel, Umsatzfälschung, Kreditbetrug etc. KorruptionUnter Korruption versteht man den Missbrauch von Vertrauensstellungen. Dieser ist darauf ausgerichtet, einen Vorteil zu erlangen, auf welchen kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Im deutschen Strafgesetz wird Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sanktioniert. In der Politik wird Korruption nach Lasswell dagegen als die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils eingegrenzt. UntreueBei der Untreue (in Deutschland § 266 StGB – ähnliches Schutzgut aber auch bei der Vorenthaltung von Arbeitsentgeld nach § 266 a StGB und dem Missbrauch von Scheck- / Kreditkarten § 266 b StGB sowie der Parallele zur Unterschlagung nach § 246 StGB) wird das Vermögen des Opfers durch eine treuwidrige Handlung geschädigt. In Deutschland (§ 266 StGB) geschieht dies entweder durch Missbrauch der Verfügungsbefugnis über fremdes Vermögen oder den Treuebruch. Anders als beim Betrug ist eine Bereicherung nicht erforderlich. SelbstanzeigeDie Selbstanzeige nach § 371 AO sollte im diskreten Zusammenwirken mit einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen (bei Auslandsgeldern sollte dieser auch international tätig sein). Zu beachten sind die Ausschlußgründe, damit diese nicht verunglückt und letztlich durch die Informationen an das Finanzamt kontraproduktiv ist (eine unwirksame Selbstanzeige kann sich im Strafverfahren dann allenfalls noch strafmildernd auswirken - lassen Sie daher auch bei laufendem Strafverfahren durch einen Experten prüfen, ob eine Selbstanzeige zur Strafmilderung noch Sinn macht). Die Selbstanzeige wird immer aktueller, da sich im Zuge des anhaltenden politischen Drucks auf sogenannte Steueroasen immer mehr Staaten den OECD Standards unterstellen. Die Selbstanzeige sollte niemals durch den eigenen Steuerberater geprüft werden, weil dieser bei Nichtabgabe ansonsten nicht mehr tätig werden darf (ohne die Betrafung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu riskieren). Nach entdeckter Hinterziehung ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Der hinterzogene Betrag muss sofort nachgezahlt werden (Achtung: Es sind jährlich 6 Prozent Hinterziehungszinsen fällig). Wenn die Selbstanzeige unvollständig ist, kann diese unwirksam sein und ins Leere gehen. Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob mit der Selbstanzeige andere Straftatbestände der unversteuerten Gelder offenkundig werden, da die Finanzbehörden diese weiterleiten. Auch können Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes / Rechtsanwälte / Steuerberater etc. mit disziplinar- und berufsrechtlichen Verfahren rechnen, wenn sie sich selbst anzeigen. Bundesweit und im AuslandDie Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit und im Ausland aktiv. Der Mandant kann -ob er nun in München, Zürich oder Berlin beraten werden möchte- auf dieselbe ihm vertraute Person zurückgreifen. Im Ausland werden ggf. zusätzlich kooperierende Spezialisten des jeweiligen Landes hinzugezogen. AuslieferungBeim Auslieferungsverfahren (auch Überstellungsverfahren genannt) soll der Auszuliefernde vom Land seines Aufenthalts in ein anderes Land (die Auslieferung ersuchendes Land) ausgeliefert. Dies, um im ersuchenden Land vor Gericht gestellt zu werden oder eine schon ausgeurteilte Strafe abzuleisten. Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt in komplizierten und umfangreichen Auslieferungsverfahren, in welchen der strafrechtliche Hintergrund und auch internationale Verwicklungen in besonderem Masse hervortreten. Besonders gut stehen die Chancen, wenn bereits vor Erlass eines Haftbefehls agiert werden kann. Aber auch wenn dieser bereits in der Welt ist, kann einiges gegen Haft und Auslieferung unternommen werden. Insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass die im Ausland vorgeworfene Tat durch eine Intrige konstruiert und zu einer rechtswidrigen Verurteilung geführt hat, arbeitet die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Wunsch mit Ermittlern / Detekteien (vgl.http://www.secret-agent.net) im Ausland zusammen, um die Auslieferung zu verhindern. Die Auslieferungs- oder Überstellungsverfahren betreffen strafrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug und können durch zwischenstaatliche Verträge geregelt sein. Die Überstellung eines Tatverdächtigen deutscher Staatsbürgerschaft an ausländische Staaten erfolgt nicht. Europäischer Haftbefehl EUHBObwohl der Europäische Haftbefehl die Auslieferung innerhalb der Mitgliedsstaaten vereinfacht und verkürzt, werden nach der Rechtsprechung die Zulässigkeits-/ Bewilligungshindernisse sehr genau geprüft. Obwohl der Europäische Haftbefehl ein Haftverfahren in Gang setzt, muss das deutsche Gericht während des laufenden Verfahrens nicht zwangsläufig inhaftieren. Oft übergeben die Staaten (obwohl sie dies nicht zwingend müssen) auch ihre eigenen Staatsbürger dennoch für ein Strafverfahren im Ausland - um diese dann zur Strafvollstreckung wieder ins eigene Land rückführen zu lassen. Im Unterschied zum Auslieferungsverfahren gegenüber Nicht-EU-Staaten wird auf das Bewilligungsverfahren verzichtet, es findet eine direkte Zusammenarbeit der Justizbehörden ohne Inanspruchnahme des diplomatischen Weges statt. Es liegen verkürzte Übergabefristen vor. Auch wird das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von gerichtlichen und außergerichtlichen Entscheidungen durchgeführt: Wird ein EUHB in einem Mitgliedsstaat erlassen, ist er in jedem anderen Mitgliedsstaat zu vollstrecken - sofern nicht bestimmte Ablehnungsgründe greifen. Auf das Erfordernis einer beiderseitigen Strafbarkeit wird weitgehend verzichtet. Es werden Hilfsinstrumente und Hilfsorgane wie Eurojust, SIS, Europäisches Justizielles Netz eingebunden. HaftbefehlDer Haftbefehl ist die i.d.R. schriftliche Anordnung eines staatlichen Organs (i.d.R. Gericht), einen Menschen in Haft zu nehmen. Nach Art 104 Grundgesetz wird festgelegt, dass Freiheitsentziehungen -wenn sie länger als einen Tag andauern- nur durch richterlich angeordnet werden dürfen. Auch hier gibt es Einschränkungen - so darf etwa die Untersuchungshaft nur in seltenen Fällen länger als sechs Monate andauern. Sofern Sie inhaftiert werden, sollten Sie zunächst nichts zur Sache aussagen und schnellstens anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für derartige Notfälle ist das Büro der Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter 0049 30 400 54 044 rund um die Uhr erreichbar. Auslieferung Schweiz USADie Auslieferung von der Schweiz in die USA richtet sich (z.B.auch im Fall Roman Polanski) nach dem Auslieferungsvertrag vom 10.09.1997, der auch auf Straftaten anwendbar ist, die vor seinem Inkrafttreten begangen wurden. Eine auslieferungsfähige Tat liegt dann vor, wenn diese in beiden Staaten strafrechtlich verfolgt wird. Ginge es dagegen um politische, militärische oder fiskalische Delikte, darf die Schweiz die Auslieferung ablehnen. Eine Auslieferung ist unzulässig, wenn von einer Strafe nur noch weniger als 180 Tage zu verbüssen sind (dies gilt aber nur bei rechtskräftigem Urteil, was z.B. im Fall Roman Polanski nicht vorlag). Bei bereits verjährter Tat wird nicht ausgeliefert - jedoch gilt hier das Verjährungsrecht des Staates, welches die Auslieferung beantragt. Bei fehlenden Beweisen kann die Auslieferung nicht abgelehnt - sondern die fehlenden Unterlagen müssen nachgefordert werden. Eine ordre public Klausel (hiernach würde etwa nicht ausgeliefert, wenn die Auslieferung wichtigen Interessen der Schweiz zuwiderläuft) ist im Vertrag zu den USA gerade nicht vorhanden. Schwarzgeld legalisierenBei der Legalisierung von Schwarzgeld sollten -unter Einbeziehung der Option einer Selbstanzeige- zunächst alle Möglichkeiten diskret geprüft und dargelegt werden. Der bisherige Steuerberater sollte hierzu ebensowenig hinzugezogen werden, wie der Bankberater, weil sich diese -sofern die Option der Selbstanzeige nicht gewählt wird- bei weiterer Geschäftsbeziehung der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen können. Für die gewonnenen Erkenntnisse greift die anwaltliche Schweigepflicht - auch wenn sich der Beratende später gegen eine Selbstanzeige entscheidet. Bankkonto Schweiz ErbfallAuf den Erbfall eines Schweizer Bankkontos ist zunächst deutsches Erbrecht, allerdings gilt im Verhältnis zur Bank schweizerisches Recht (die Bank wird daher das Geld zunächst einfrieren, bis sich die Erben gemeldet haben). Ist den Erben das Bankinstiutut nicht bekannt, können Sie über einen ebenfalls vom Expertennotruf vermittelten Spezialisten suchen lassen. Dem Erben steht ein Auskunftsrecht gegenüber der jeweiligen Bank zu. Die Erben machen sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn sie auf diesem Wege gefundenes Schwarzgeld nicht angeben. Geben Sie es an, so wird vom ererbten Auslandsvermögen oft nichts mehr übrig bleiben (rückwirkende Verzinsung etc.). Der Problemkreis "Bankkonto Schweiz Erbfall" ist daher zeitnah durch einen der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegenden Spezialisten zu klären (nicht des Bankers und auch nicht des Steuerberaters, der sich ansonsten der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen kann). ErbermittlerErbermittler werden häufig zusammen mit Genealogen und Historikern, ggf. auch Detekteien in ungeklärten Nachlassangelegenheiten / offenen Vermögensfragen aktiv. Die Aktivität der Erbermittler untergliedert sich in die Beschaffung und Einsicht von Urkunden / Einsicht von Datenbanken / Befragungen, Vor-Ort-Recherchen in Archiven etc. Erbermittler arbeiten in komplexen Situationen auch gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten oder Vermögensrecherche-Instituten. ComputerkriminalitätUnter das Stichwort Computerkriminalität (teilweise auch als Telekommunikationskriminalität) fasst man u.a. Manipulationen der Telefontechnik, um sich zu bereichern. Eine Variante ist das Arbeiten mit der "Blue-Box", wodurch das Telefonnetz unter Verwendung bestimmter Frequenzen manipuliert wird (und keine Telefongebühren anfallen). Auch das Einhacken durch Calling-Card Codes oder der Betrieb von Servicehotlines etc. mit permanenten Eigenanrufen etc. fällt hierunter, die in der Vergangenheit innerhalb weniger Monate siebenstellige Schäden pro Vorfall verursacht haben. Für andere Rechtsgebiete empfehlen wir den Anwaltsnotdienst www.anwaltsnotdienst.com. |